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Das gilt an deutschen Außengrenzen

Mindestens bis zum 04. Mai 2020 werden Grenzübergänge nach Deutschland kontrolliert - und zwar für Reisende aus der Schweiz, aus Österreich, Frankreich, Luxemburg und Dänemark sowie an den Luftgrenzen zu Italien und Spanien.

Laut Bundesinnenministerium wird insbesondere bei angrenzenden Risikogebieten intensiv überwacht. Denn seit dem 10. April 2020 gilt: Wer sich mehrere Tage im Ausland aufgehalten hat und nach Deutschland reist, muss sich zwei Wochen lang in Quarantäne begeben. Die Einreisequarantäneverordnung (EQV) sieht allerdings einige Ausnahmen vor.

Aktuell: Auch die Einreise-Quarantäneverordnung wird bis 10. Mai 2020 verlängert.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.tk.de oder direkt bei Ihrer Außenwirtschaftsberaterin der Handwerkskammer für Schwaben Frau Christa Kunz.

Quelle: TK