Datenschutz DSGVO
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Chefsache DSGVO: 10 Fragen - 10 Antworten

Seit 28. Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nun in Kraft. Aber viele Betriebe haben bisher noch keine Maßnahmen umgesetzt und setzen sich damit der Gefahr von erheblichen Bußgeldern aus.



Was steht eigentlich in der neuen DSGVO, was müssen Betriebe beachten und wo gibt es Stolpersteine?

Die DSGVO ist flexibler und moderner als die alte Datenschutzverordnung und verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Das heißt: Unternehmen müssen selbst erwägen, wie hoch das Risiko ist, durch ihre Verarbeitung personenbezogener Daten die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen einzuschränken.

Neu und auch für den kleinen Handwerksbetrieb bindend ist die erweiterte Informationspflicht: Betriebe müssen ihre Kunden darüber aufklären, welche Daten warum gespeichert werden und was mit diesen geschieht – z. B. ob sie weitergegeben oder nach einem festgesetzten Zeitraum wieder gelöscht werden. Wir empfehlen, entsprechende Hinweise auf der ersten schriftlichen Kommunikation mit dem Kunden einzufügen. Das kann das Angebot, die Auftragsbestätigung oder der Vertrag selbst sein.



Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gibt hier Antworten auf die zehn wichtigsten Fragen:

  • Drohen Bußgelder?
  • Risiko für Abmahnungen
  • Benötige ich einen Datenschutzbeauftragten?
  • Datenschutzbeauftragte im Gesundheitshandwerk
  • Einwilligung von jedem Kunden
  • Darf ich Werbung per Email verschicken?
  • Datenerhebung von Kunden dokumentieren
  • Datenschutzerklärung auf der eigenen Webseite
  • Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit Lieferanten
  • Fotografieren noch erlaubt?

Weitere Informationen finden sie hier:          Informationen Datenschutzgrundverordnung

Schulungen zur DSGVO:                              Datenschutz   

Wir beraten Sie gerne persönlich.