Datenschutz DSGVO
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DSGVO: So verhalten Sie sich richtig!

Seit Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Betriebe, die noch keine Maßnahmen umgesetzt haben, setzen sich der Gefahr von erheblichen Bußgeldern aus.

Die DSGVO ist flexibler und moderner als die alte Datenschutzverordnung und verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Das heißt: Unternehmen müssen selbst erwägen, wie hoch das Risiko ist, durch ihre Verarbeitung personenbezogener Daten die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen einzuschränken.



Welche Pflichten haben Arbeitgeber hinsichtlich der Daten von Mitarbeitern?

Die Verarbeitung von Beschäftigtendaten bringt im Wesentlichen dieselben Pflichten mit sich, wie z.B. bei der Verarbeitung von Kundendaten. Insofern haben Arbeitgeber insbesondere die gesetzlich vorgeschriebenen Informations- und Dokumentationspflichten zu erfüllen.

Folgendes müssen Sie als Arbeitgeber tun:

  • Mitarbeiter über die Verarbeitung informieren
  • Prozess der Datenverarbeitung dokumentieren
  • Verpflichtung der Beschäftigten auf die Einhalten der Vorschriften
  • Einsatz von Videokameras


Einen Leitfaden zur rechtmäßigen Datenverarbeitung von Beschäftigen finden Sie hier.

Muster zur rechtmäßigen Datenverarbeitung von Beschäftigen finden Sie hier

Weitere Informationen zur DSGVO:              Informationen Datenschutzgrundverordnung

Schulungen zur DSGVO:                              Datenschutz   



Haben Sie weitere Fragen zur DSGVO und Datenschutz? Wir beraten Sie gerne persönlich.