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Entsendung von kroatischen Mitarbeitern nach Österreich vereinfacht

Mit dem 30.06.2020 endete (laut EU-Beitrittsvertrag) die Übergangsfrist für Kroatien. Damit haben kroatische Staatsangehörige nun auch einen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.

Arbeitskräfte deutscher Betriebe mit kroatischer Staatsbürgerschaft unterliegen ab sofort denselben Entsendebestimmungen nach Österreich wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit deutscher oder anderer EU-Staatsbürgerschaft.

Für den deutschen Arbeitsmarkt galt der freie Zugang für Kroaten bereits seit dem 1. Juli 2015. Die Regierungen der Länder, die zum Zeitpunkt des Beitritts bereits Mitglied der EU waren, konnten selbst definieren, welche Beschränkungen innerhalb der 7-jährigen Übergangsfrist gelten sollten. Österreich hatte sich entschieden, das Übergangsarragement bis zum Ende der Frist auszudehnen.

Quellle: BHI