Energieberatung
Ingo Bartussek

Neues GebäudeEnergieGesetz kommt

Das neue GebäudeEnergieGesetz (GEG) ersetzt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG). Die drei Gesetze EnEV, EnEG und EEWärmeG treten damit zeitgleich außer Kraft.

Das GEG dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie mit dem Ziel des möglichst sparsamen Einsatzes von Energie in Gebäuden einschließlich der zunehmenden Nutzung Erneuerbarer Energien unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit.



Die wichtigsten Fakten im Überblick:
  • Die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden vollständig umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Das aktuelle energetische Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung wird nicht verschärft. Weitere Steigerungen der Bau- und Wohnkosten sollen vermieden werden.
  • Einführung eines neuen gleichwertigen Verfahrens zum Nachweis der Einhaltung der energetischen Anforderungen bei der Errichtung von Wohngebäuden (sogenanntes Modellgebäudeverfahren für Wohngebäude).
  • Beim Austausch eines alten Öl- und Kohleheizkessel gegen eine neue Heizung muss ab dem Jahr 2026 der Wärme- und Kältebedarf teilweise durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
  • Das GEG verpflichtet den Bauherrn dazu, sich für die Nutzung mindestens einer Form Erneuerbarer Energie zu entscheiden.
  • Bei wesentlichen Renovierungen muss eine Energieberatung erfolgen. Positiv dabei ist, dass Handwerkern/innen künftig auch Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen dürfen.


Zudem wird eine befristete Innovationsklausel eingeführt:
  • Es ist möglich, durch eine Befreiung durch die zuständige Behörde die nach dem GEG erforderlichen Anforderungen anstelle über die Hauptanforderung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs über ein auf die Begrenzung der Treibhausgasemissionen ausgerichtetes System und den zulässigen Jahres-Endenergiebedarf nachzuweisen, soweit die Gleichwertigkeit der Anforderungen gegeben ist.

  • Es ist möglich, bei Änderungen von bestehenden Gebäuden die Einhaltung der Anforderungen über eine gemeinsame Erfüllung im Quartier, also eine Gebäudemehrheit, sicherzustellen. Diese Regelung sowie die Möglichkeit von Vereinbarungen über eine gemeinsame Wärmeversorgung im Quartier dienen der Stärkung von quartiersbezogenen Konzepten.