Friseurhandwerk sowie Brauer- und Mälzer-GewerkÄnderung der Ausbildungsverordnungen
Ausbildungen müssen mit der Zeit gehen, um den aktuellen Anforderungen zu entsprechen. Aus diesem Grund gibt es zum 01. August 2021 Modernisierungen in den Ausbildungsberufen Friseur sowie Brauer und Mälzer.
Ausbildungsberuf Friseur/Friseurin
Am 07. Mai 2021 wurde die erste Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Änderungsverordnung tritt zum 01. August 2021 in Kraft.
Wesentliche Änderungen sind zum Beispiel:
- Wegfall der Wahlqualifikationseinheit „Nageldesign/-modellage“
- Übernahme der für alle neugeordneten Ausbildungsverordnungen überarbeiteten Standardberufsbildpositionen:
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- digitalisierte Arbeitswelt [neu]
- Streichung des situativen Fachgesprächs in Teil I der Gesellenprüfung
- Streichung des Prüfungsteils "Kopfhaut mit verschiedenen Techniken massieren", dafür Aufnahme des Prüfungsteils "Augenbrauen färben und formen" (§7 Nr. 1 b)
Alle weiteren Änderungen im Berufsbild Friseur/-in entnehmen Sie der Änderungsverordnung, die auf der Homepage des Bundesinstituts für Berufsbildung zum Download zur Verfügung steht.
Ausbildungsberuf Brauer/-in und Mälzer/-in
Am 09. Juni 2021 wurde die modernisierte Ausbildungsverordnung für die Berufsausbildung zum Brauer und Mälzer im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Änderungen treten zum 01. August 2021 in Kraft. Die alte Verordnung vom 22. Februar 2007 tritt gleichzeitig außer Kraft.
Eine wesentliche Änderung ist dabei, dass die Abschluss- oder Gesellenprüfung in einer gestreckten Form - Gesellenprüfung Teil 1 und Tei 2 - stattfinden wird.
Alle weiteren Neuerungen entnehmen Sie der Ausbildungsverordnung, die auf der Homepage des Bundesinstituts für Berufsbildung zum Download zur Verfügung steht.
Für Fragen steht Ihnen das Team Ausbildungsberatung gerne zu Verfügung.