Geld Euro 4
pixabay

Aktuelle Hinweise und InformationenRückzahlungsfrist für Corona Soforthilfen verlängert

Die Soforthilfen wurden in den ersten Monaten der Corona-Pandemie für kleine Betriebe und Freiberufler, die aufgrund der Corona-Krise in eine existenzielle Notlage geraten sind, gewährt. Die Corona-Soforthilfe wurde auf der Grundlage einer bei der Antragstellung getroffenen Prognose gewährt.

Aufgrund des Bewilligungsbescheides ist der Soforthilfe-Empfänger dazu verpflichtet zu überprüfen, ob diese Prognose zu dem bei Antragstellung erwarteten Liquiditätsengpass auch tatsächlich eingetreten ist, oder ob die Soforthilfe gegebenenfalls auch anteilig zurückgezahlt werden muss.



Rückmeldefrist

Die Frist zur Rückmeldung und ggf. Rückzahlung der Corona-Soforthilfe am 13.06.2023 wurde durch die Bayerische Staatsregierung bis 31.12.2023 verlängert.
Die Unternehmen haben nun bis zum 31.12.2023 Zeit für die Berechnung, Rückmeldung und ggf. Rückzahlung der Soforthilfe über die Online-Datenmaske, zu der diese mit Ende November 2022 verschickten Schreiben einen Link erhalten haben. In den kommenden Tagen sollen alle Empfänger, die sich noch nicht rückgemeldet haben, mit einer Informationsmail darüber unterrichtet werden.



Antragstellung Online-Datenmaske

Seit 05.06.2023 können ebenfalls über die Online-Datenmaske Anträge auf Stundung und Ratenzahlung (bis zu 24 Monate) gestellt werden. 
Wenn eine Rückzahlung die Existenz bedroht, kommt ein Erlass der Rückzahlung in Betracht. Am 18.04.2023 hat die Bayerische Staatsregierung einheitliche Eckpunkte für den Erlass der Rückforderung festgelegt. Das Antragsverfahren wird derzeit weiter ausgearbeitet. Die Antragstellung soll ab Anfang Juli 2023 ebenfalls über die Online-Datenmaske möglich sein.



Aktuelle Hinweise

Alle aktuellen Informationen und Hinweise werden immer auf der Seite www.soforthilfecorona.bayern.de veröffentlicht.



Rückfragen

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte (unter Angabe der MVO-Nummer) ausschließlich an unsere Servicehotline unter 089 57907066 (nicht an die Bewilligungsstellen) bzw. per E-Mail an info@soforthilfecorona.bayern.de. Die Hotline ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr besetzt.