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Neue Verkehrsbußgelder gelten

Teilnahme am Straßenverkehr: Auswirkungen des neuen Bußgeldkatalogs

Seit 9. November 2021 ist die geänderte Bußgeldkatalog-Verordnung in Kraft. Insbesondere wurden Bußgelder erhöht. Aufgrund der damit verbundenen „Punkte“, die schlimmstenfalls zu Fahrverboten für Fahrzeuglenker im Handwerk führen können, ist noch stärker als bisher beispielsweise auf die Einhaltung der Vorschriften zur Abstellung von Fahrzeugen zu achten.



Auswahl aus den Neuregelungen:

Tempoverstöße werden mit höheren Bußen bedacht:

  • Bei Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit ab 16 km/h bis zu 20 km/h verdoppelt sich die Höhe der Bußgelder: Innerorts von 35 Euro auf 70 Euro und außerorts von 30 auf 60 Euro.

  • Wie zuvor droht ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h ein „Punkt“. Deutlich härter bestraft werden erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen: Bei Überschreitungen um mehr als 40 km/h innerorts drohen anstelle eines Bußgeldes in Höhe von 200 Euro und einem Punkt nun 400 Euro sowie zwei Punkte.

  • Im Gegensatz zum Ursprungsentwurf wird ein Fahrverbot jedoch nicht schon bei einer Überschreitung von 21 km/h innerorts vorgesehen. Es gilt weiterhin die Grenze von 31 km/h (innerorts) und 41 km/h (außerorts). Wiederholungstäter, die innerhalb eines Jahres ein zweites Mal mit mehr als 26 km/h zu viel erwischt werden, müssen sogar mit einem Fahrverbot rechnen.

Rettungsgasse: Unerlaubtes Durchfahren einer Rettungsgasse wird als neuer Tatbestand aufgenommen.

Rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t müssen innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) einhalten. Verstöße hiergegen können mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt sanktioniert werden.

Gefährdung von Fußgängern beim Abbiegen wird statt mit 70 Euro mit 140 Euro und einem Punkt geahndet.



Höhere Bußgelder für Falschparker:
  • Wer sein Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot abstellt, zahlt nunmehr mindestens 25 Euro statt wie früher 15 Euro. Bei einem Abstellvorgang, der länger als eine Stunde dauert und mit Behinderung verbunden ist, sind es dann 50 Euro statt 35 Euro.
  • Wer in zweiter Reihe parkt, zahlt 55 Euro. Wird eine Behinderung festgestellt, steigt die Strafe auf 80 Euro (mit einem Punkt). Bei Gefährdung (sowie einer Behinderung mit einer Dauer länger als 15 Minuten) werden 90 Euro fällig und ein Punkt eingetragen.

  • Die Sanktion für verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen ist ebenfalls auf 55 Euro gestiegen. Bei Behinderung (oder einer Dauer von mehr als 1 Stunde) werden 70 Euro plus ein Punkt fällig.

Diese Auflistung ist nur ein kleiner Auszug aus den Regelungen, die sich je nach Ort und Dauer des Falschparkens sowie festgestellter Behinderung oder Gefährdung weiter differenzieren.

  • Eine gute Übersicht über die neuen Regelungen bietet der ADAC: Link
  • Seite des BMVI zum neuen Bußgeldkatalog: Link
  • Bundesgesetzblatt vom 19. Oktober 2021: Link

Die Bewertung des ZDH können Sie hier einsehen.



Gackowski Wolfgang

Ass. Jur. Wolfgang Gackowski

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