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Verlängerung der Führerscheinumtauschfrist

Durch Vorgaben des EU-Rechts müssen sukzessive ältere Führerscheine (Fahrerlaubnisse) umgetauscht werden. Als erstes enden die Fristen für Führerscheine, die für Personen mit Geburtsjahr zwischen 1953 und 1958 bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden:

Nach bisheriger Rechtslage mussten diese bis spätestens zum 19.01.2022 umgetauscht werden.

Aufgrund der durch die Corona-Pandemie schwierigen Lage in den zuständigen Zulassungsbehörden hat die Innenministerkonferenz am 17.01.2022 kurzfristig beschlossen, diese Frist bis zum 19.07.2022 zu verlängern.

Bis zum Inkrafttreten der förmlichen Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung soll laut Aussage der Innenminister das sonst fällige Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro von der Polizei nicht erhoben werden. Die Betroffenen sollten sich dennoch frühzeitig um Termine im nun verlängerten Zeitraum zu bemühen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem neuen ZDH-Merkblatt zum Führerscheinumtausch.

Neue Verkehrsbußgelder gelten

Gackowski Wolfgang

Ass. Jur. Wolfgang Gackowski

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