Scheinselbständigkeit
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Änderungen beim Statusfeststellungsverfahren

Scheinselbstständigkeit kann für Unternehmen teuer werden und sollte daher vermieden werden. Mittels Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung kann geklärt werden, ob ein Auftragnehmer rechtlich als Selbstständiger oder doch als Beschäftigter einzustufen ist.

Zum 1. April 2022 ändert sich § 7 a SGB IV. Im Wesentlichen gibt es folgende Neuerungen:

  • Feststellung des Erwerbsstatus (selbständig oder beschäftigt) anstelle der Versicherungspflicht
  • Mündliche Anhörung im Widerspruchsverfahren
  • Mögliche Statusfeststellung bereits vor Beginn eines Auftragsverhältnisses mittels einer Prognoseentscheidung
  • Gruppenentscheidung: Statusfeststellung für mehrere, gleiche Vertragsverhältnisse
  • Statusprüfung auch für Vertragsverhältnisse, an denen mehr als zwei Personen beteiligt sind

Weiterführende Informationen finden Sie hier: Deutsche Handwerks Zeitung und auf der Homepage der DRV Deutsche Rentenversicherung.



Gackowski Wolfgang

Ass. Jur. Wolfgang Gackowski

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