Die Energiepreispauschale
Die Energiepreispauschale von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung stark belastet sind. Die Pauschale ist steuerpflichtig aber sozialversicherungsfrei. Im Zusammenhang mit der Pauschale haben sich sehr viele Praxisfragen ergeben.
Das Bundesministerium der Finanzen hat deshalb mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQs zur Energiepreispauschale (EPP) abgestimmt. Es werden Fragen beantwortet unter anderem zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem neuen ZDH-Merkblatt zu der Energiepreispauschale ZDH Energiepreispauschale sowie die FAQ des Bundesfinanzministerium.