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Werbung mit Referenzfotos im Internet

Rechtliche Grundlagen

Um Fotos im Internet präsentieren zu dürfen, müssen diverse rechtliche Voraussetzungen erfüllt werden. Zu beachten sind hierbei insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung sowie die Rechte, aus welchen sich Schutzrechte Dritter ergeben, wie z.B. das Urheberrecht, das Marken- und Designrecht oder auch das Persönlichkeitsrecht.



Schutzrechte Dritte

Referenzfotos können im Einzelfall Produkte von Herstellern abbilden, die dem Urheberrecht, aber auch dem Design- und/oder Markenrecht unterliegen, wie z.B. Badmöbel, Elektrogeräte etc. Mit der Präsentation solcher Produkte auf der eigenen Internet- oder Social Media-Seite besteht deshalb das Risiko, wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter kostenpflichtig abgemahnt und auf Unterlassung sowie ggf. auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Um dieses Risiko zu vermeiden, sollte der jeweilige Hersteller vor der Veröffentlichung der Fotos kontaktiert und seine schriftliche Einwilligung zu den geplanten Referenzfotos eingeholt werden. Weiter ist es wichtig, nur Fotos zu verwenden, die vom Handwerksbetrieb selbst angefertigt wurden. Das Präsentieren von Fremdfotos könnte gegen das Urheberrecht verstoßen, was wiederum das Risiko einer kostenpflichtigen Abmahnung und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach sich ziehen könnte.



Fotos von Personen

In jedem Fall problematisch sind Fotos, auf denen natürliche Personen abgebildet sind.  Eine Veröffentlichung solcher Fotos ist nur zulässig, wenn die abgebildeten Personen sich vorher mit der Anfertigung und Veröffentlichung der Fotos einverstanden erklärt haben. Wir empfehlen, dieses Einverständnis zu Beweiszwecken immer schriftlich einzuholen.



Fotos von Sachen

Demgegenüber gibt es bzgl. Fotos von Sachen (z.B. Werkstücke, Immobilien etc.) im deutschen Recht keine vergleichbaren Regelungen. Allerdings sind auch hier einige Kriterien zu beachten. Insbesondere dürfen Immobilien nur dann fotografiert werden, wenn dies ohne besondere Mittel (z.B. Leitern, Drohnen etc.) von öffentlichen Plätzen, Straßen oder Wegen aus möglich ist. Muss für das Foto demgegenüber ein Privatgrundstück betreten werden, bedarf es auch hier einer entsprechenden Einwilligung des Eigentümers bzw. des Mieters. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn die Innenräume einer Immobilie bzw. Baustelle fotografiert werden. Weiter dürfen auf den Fotos keine Menschen zu sehen oder durch einzelne sichtbare Gegenstände Rückschlüsse auf Kunden möglich sein; andernfalls gilt das oben Gesagte hinsichtlich der Fotos von Personen. Um nachfolgende Streitigkeiten vor vornherein auszuschließen, empfehlen wir, auch bei Fotos von Sachen immer vorab eine schriftliche Einwilligung des Eigentümers einzuholen.



Weitere Informationen nebst Formulierungshilfen für entsprechende Einverständniserklärungen finden Sie hier:


Muster Zustimmung Referenzfotos
ZDH Schreiben Referenzfotos


Rundt Angela

Ass. jur. Angela Rundt

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1231

Fax 0821 3259-21231

angela.rundt--at--hwk-schwaben.de

Mindermann Claudia

Ass. jur. Claudia Mindermann

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

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Fax 0821 3259-21225

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