Ladesäule E-Mobilität Auto
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Änderungen bei den Förderprogrammen für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur

Die Bundesregierung plant den Umweltbonus zur Förderung von Elektrofahrzeugen zum 1. Januar 2023 zu reduzieren, für Hybridfahrzeuge wird die Förderung komplett entfallen. Handwerksbetriebe die E-PKW oder E-Transporter beschaffen wollen, sollten nun kurzfristig aktiv werden. Denn der Umweltbonus kann erst beantragt werden, wenn das Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen ist. Auf Grund der teilweise sehr langen Lieferzeiten für Elektrofahrzeuge ist es momentan nicht sicher, dass eine Lieferung noch in diesem Jahr erfolgt.

Zudem ist geplant, die Förderung für gewerblich genutzte Fahrzeuge ab September 2023 komplett einzustellen. Hier setzt sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks momentan aktiv dafür ein, dass für kleine und mittlere Betriebe der Umweltbonus auch weiterhin zur Verfügung steht.  



Die wichtigsten Änderungen beim Umweltbonus zum 01.01.2023:

  • Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro (bisher 6.000 Euro)
  • Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro (bisher 5.000 Euro)
  • für Plug-In-Hybridfahrzeuge entfällt die Förderung
  • ab 01.09.2023 nur noch Förderung von Privatpersonen

Weitere Informationen des BMWK: Umweltbonus ab Januar 2023

Antragstellung: BAFA-Umweltbonus für Elektrofahrzeuge



Förderung von Ladeinfrastruktur im Gewerbe

Das aktuelle KfW-Förderprogramm zum Aufbau von Ladeinfrastruktur in Unternehmen läuft voraussichtlich nur noch bis Dezember 2022. Das Programm ist stark nachgefragt. Betriebe, die aktuell die Installation von Ladepunkten auf dem Firmengelände planen, sollten zeitnah einen Förderantrag stellen.



Das Förderprogram KfW 441 im Überblick:

  • Förderung als Zuschuss in Höhe von 900 € pro Ladepunkt
  • Antragstellung vor Installation
  • Gefördert werden Kauf und Installation von Ladestationen bis 22 kW Ladeleistung und Energiemanagement-System zur Steuerung der Ladestation
  • Nach Bewilligung muss die Ladestation innerhalb von 18 Monaten installiert werden
  • Ladestationen werden nur gefördert, wenn sie in der Liste der förderfähigen Geräte aufgeführt sind (Link siehe unten)

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt – entweder aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Grünstrom-Liefervertrag. Der Nachweis für den Eigenverbrauch von Sonnenstrom erfolgt über eine formlose Eigenerklärung und über eine Bilanzrechnung aus der hervorgeht, dass über das Jahr ausreichend Energie am Standort zum Laden der Fahrzeuge produziert wird. Ein optionales Energiemanagement-System verbessert die Nutzung des erzeugten Sonnenstroms. Bei der Auswahl des Energiemanagement ist zu prüfen, ob der vorhandene Solar-Wechselrichter auch mit der neuen Ladestation kompatibel ist.

Weitere Informationen der KfW: Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen  

BAFA-Umweltbonus für Elektrofahrzeuge

Momentan wird diskutiert, die aktuelle Förderung ab Anfang 2023 anzupassen. Sie wird sich vermutlich verschlechtern. In Anbetracht der langen Lieferzeiten für Elektrofahrzeuge sollten interessierte Handwerksbetriebe hier ebenfalls zeitnah aktiv werden, da der Umweltbonus erst beantragt werden kann, wenn das Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen ist.



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