Transparenzregister - letzte Übergangsfrist läuft ab!
Durch die Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG) zum 01.08.2021 sind neue Meldepflichten bezüglich der Eintragung ins Transparenzregister hinzugekommen. Die Übergangsfrist für im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften endet nun zum 31.12.2022. Konkret sind hiervon die OHG und die KG betroffen. Bei der Meldung werden die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten rückwirkend bis zum 01.10.2017 erfasst.
Die Eintragungen in das Transparenzregister sind elektronisch unter www.transparenzregister.de vorzunehmen. Die Eintragung ist kostenlos. Das Transparenzregister wird vom Bundesanzeiger Verlag geführt.
Weitere Details enthält ein Merkblatt das Bay. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Achtung:
Vor zweifelhaften Organisationen, welche mit der Angst vor drohenden Bußgeldern eigene Dienstleistungen teuer verkaufen wollen wird jedoch ausdrücklich gewarnt!