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RechtsberatungAbmahnwelle bei Datenschutzverstößen wegen Google Fonts

Aktuell warnt der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. vor Massenabmahnungen bei Datenschutzverstößen wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts und gibt Empfehlungen für Betroffene:

Massenabmahnungen bei Google Fonts

Inzwischen sind vor allem Abmahnungen von zwei Anwaltskanzleien aus Berlin und Düsseldorf bekannt geworden. Es wird vermutet, dass Webseiten mit dynamischer Einbindung von Google Fonts automatisiert im Internet gesucht und die Anschriften der Verantwortlichen der Webseiten über das Impressum der jeweiligen Webseite ebenfalls automatisiert erhoben werden. Seit dieser Woche erreicht uns eine auffällig stark ansteigende Anzahl an Hinweisen auf derartige Abmahnungen. Offenbar werden aktuell massenhaft Abmahnungen versendet. Die Schreiben sind weitgehend gleichlautend, variieren jedoch zum Teil bezüglich der konkreten Forderungen. Jüngste Abmahnungen umfassen vor allem Forderungen auf Unterlassung der Nutzung von Google Fonts, auf Schadensersatz, auf Ersatz der Anwaltskosten sowie auf Auskunft über erhobene Daten.



Rechtlicher Hintergrund

Die Abmahnungen beziehen sich auf ein Urteil des LG München I (LG München I, Endurteil vom 20.01.2022 – 3 O 17493/20), wonach einem Website-Besucher wegen der Übermittlung seiner IP-Adresse an Google ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 100,- € zugesprochen aufgrund der Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zugesprochen wurde.

Bei Google Fonts handelt sich um ein Verzeichnis, welches über 1.000 kostenlose Schriftarten zur Einbettung auf Webseiten zur Verfügung stellt. Ruft ein Besucher eine Webseite, die „Google Fonts“ einsetzt, auf, wird die Schrift automatisch heruntergeladen und dadurch sichergestellt, dass der Text richtig dargestellt wird, auch wenn die genutzte Schriftart nicht auf dem genutzten Endgerät vorinstalliert ist. Bei diesem Vorgang wird allerdings automatisch und ohne vorherige Einwilligung des Besuchers eine Verbindung zu Google-Servern in den USA aufgebaut und die IP-Adresse des Nutzers an Google übermittelt, was einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darstellt.

Mitgliedsbetriebe, die rechtliche Fragen zum Thema haben, können sich an unsere Rechtsberaterinnen Angela Rundt, Tel. 0821 3259-1231 angela.rundt@hwk-schwaben.de oder Claudia Mindermann, Tel. 0821 3259-1225 claudia.mindermann@hwk-schwaben.de wenden.



Überprüfung des Internetauftritts notwendig

Handwerksbetriebe, die „Google Fonts“ in ihren Internetauftritten verwenden, sollten deshalb dringend prüfen, ob die Schriftart in der oben beschriebenen Weise eingebettet ist. Ist dies der Fall, sollte die Schrift stattdessen lokal eingebettet werden. Im Internet gibt es Webseiten, auf denen man seine eigene Seite auf die Verwendung von Google Fonts überprüfen kann (sog. „Google-Fonts-Checker“). Bei Unsicherheiten ist die Überprüfung durch den jeweiligen Webseiten-Dienstleister sinnvoll.

Mitgliedsbetriebe, die Fragen zur technischen Umsetzung haben, können sich an unseren Technischen Berater Lukas März, Tel. 0821 3259-1571 / lukas.maerz@hwk-schwaben.de, wenden.

März Lukas_web

Lukas März

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1571

Fax 0821 3259-21571

lukas.maerz--at--hwk-schwaben.de

Rundt Angela

Ass. jur. Angela Rundt

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Tel. 0821 3259-1231

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Mindermann Claudia

Ass. jur. Claudia Mindermann

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Fax 0821 3259-21225

claudia.mindermann--at--hwk-schwaben.de