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HWK Schwaben

Mehrweg für Essen to go - das ändert sich 2023!

Im Verpackungsgesetz ist geregelt: Restaurants, Bistros, Bäckereien und Cafés, aber auch Metzgereien mit Imbissangebot sind ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, ihren Kunden auch Mehrwegbehälter für To-Go-Getränke oder Take-Away-Essen anzubieten. Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen sollen dazu beitragen, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen.

Es muss deutlich auf das Angebot einer Mehrwegalternative durch sicht- und lesbare Informationstafeln oder - schilder hingewiesen werden. Die Verkaufseinheit aus Ware und Mehrwegverpackung darf nicht zu einem höheren Preis oder zu schlechteren Bedingungen angeboten werden als die Verkaufseinheit aus der gleichen Ware und einer Einwegkunststoffverpackung. Ein Pfand auf die Mehrwegverpackung kann erhoben werden.



Ausnahme für kleine Betriebe

Eine Ausnahme gilt für Betriebe mit weniger als 80 Quadratmetern Fläche und maximal fünf Mitarbeitern. Dort reicht es künftig, wenn die Anbieter von Speisen und Getränken diese in vom Kunden mitgebrachte Mehrwegbehälter füllen. Auch hier sind die Hinweispflichten zu beachten.

Fragen Sie bereits jetzt aktiv bei Ihren bisherigen Lieferanten nach geeigneten Mehrwegverpackungen und entsprechenden Informationsmaterialien und Aushängen für die Geschäfte oder orientieren Sie sich bei der Beschaffung neu. Achten Sie dabei auch auf eventuelle Initiativen ihrer Kommunen und bereits in der Region von anderen Anbietern genutzte Systeme. Oft bieten sich dort Synergien an.



Umwelt- und Energie

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