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Neue Förderung für Gebäudesanierung und Neubauten

Der Ausbau erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor sind seit Beginn des Ukraine-Krieges und der daraus resultierenden Energiekrise wichtiger denn je. Die Unabhängigkeit von Gas und Öl und ein geringer Energieverbrauch ist der effizienteste Beitrag zu mehr Klimaschutz. Förderungen wie z.B. über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind hierbei ein wesentlicher Schlüssel.

Die Bundesregierung hat daher die Bundesförderung für effiziente Gebäude neu geordnet. Die Änderungen gelten seit dem 1. Januar 2023 und sollen dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu erreichen.

Das sind die wichtigsten Änderungen:

  • Neuer Bonus für serielles Sanieren (für Wohngebäude) in Höhe von 15 Prozent
  • Bonus für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel nutzen
  • Der Anteil an erneuerbaren Energien steigt auf 65 %.
  • Förderung von Materialkosten bei Eigenleistungen
  • Änderungen für die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ ab März 2023
  • Wegfall der Förderung für Stromerzeugungsanlagen

Einen ausführlichen Überblick über die Änderungen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.



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Susanne Sadremoghaddam

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