Energetische Sanierung: neue Musterbescheinigung für Handwerksbetriebe
Privatpersonen, die ihr Eigenheim energetisch sanieren lassen, können sich eine Steuerermäßigung von bis zu 40.000 Euro sichern. Hierfür muss der ausführende Handwerksbetrieb seinen Kunden eine Bescheinigung für das Finanzamt ausstellen. Das Bundesfinanzministerium stellt hierfür aktualisierte Muster zur Verfügung.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Deutschen Handwerks Zeitung.
Hier finden Sie die Musterbescheinigung des Bundesfinanzministeriums.