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Lieferkette – Sorgfalt – Pflicht! Was kommt auf das Handwerk zu?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, gilt seit 2023 und verpflichtet Unternehmen mit mind. 3.000 Beschäftigten, ab Januar 2024 mit mind. 1.000 Beschäftigten, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. 
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wie Handwerksbetriebe unterliegen nicht unmittelbar den gesetzlichen Regelungen des LkSG. KMU sind jedoch oft Zulieferer von Unternehmen, die unter das Gesetz fallen. Diese Unternehmen brauchen häufig ihre mittelständischen Partner zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten und fordern diese dann zur Zusammenarbeit in der Lieferkette auf. Die in der Folge möglicherweise auf die Handwerksbetriebe zukommenden und aus dem LkSG resultierenden Dokumentations- und Berichtspflichten sind mit bürokratischem Mehraufwand verbunden. 



Nachhaltiges Wirtschaften ist gefordert 

Mit dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) ist erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte in den Lieferketten rechtlich verbindlich geregelt. 

Zu den Sorgfaltspflichten der berichtspflichtigen Unternehmen gehören: 

  • Einrichtung eines Risikomanagements und Durchführung einer Risikoanalyse
  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie 
  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen 
  • Sofortige Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen 
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens 
  • Dokumentations- und Berichtspflicht für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten 


Werden Verstöße sanktioniert? 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann bei Verletzungen und Versäumnissen nach diesem Gesetz Bußgelder verhängen. Zudem droht der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. 



Was bedeutet das für meinen Betrieb? Wie gehe ich mit den Fragebögen um?  

Die Befürchtung, dass die größeren Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten im Rahmen der Vertragsgestaltung auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen in ihrer Lieferkette abwälzen, hat sich mittlerweile leider bestätigt. Die Folgen sind ein Mehr an Bürokratie und Wettbewerbsnachteile.  
Großunternehmen konfrontieren Handwerksbetriebe mit Fragen zu Produkten, welche Rohstoffe verarbeitet werden, welche Arbeitsbedingungen in ihrem Unternehmen gelten und ob Umweltstandards eingehalten werden. Auch sogenannte Code of conducts sind im Umlauf, die es gilt, sorgfältig zu prüfen, bevor man sie unterschreibt.  



Hilfe und Unterstützung 

Sie haben eine Anforderung zum Lieferkettengesetz erhalten und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen? Oder haben Sie allgemeine Fragen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz? 
Ihre Ansprechpartnerin der Handwerkskammer für Schwaben stehen Ihnen sehr gerne zur Verfügung. 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Agentur für Wirtschaft & Entwicklung.
Hier gibt es eine kostenfreie Toolbox zum Thema Wirtschaft & Menschenrechte. Neben Informationen bietet diese Hilfestellungen, wie Ihr Unternehmen Umwelt- und Sozialstandards entlang globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten integrieren kann.  

Einen guten Überblick vermittelt im Rahmen des Umwelt- und Klimapakts Bayern auch das Bayerische Landesamt für Umwelt.
 
Auf der Homepage des Zentralverbandes des deutschen Handwerks (ZDH) gibt es Erklärungen und FAQs zu dem Gesetz: Lieferkettengesetz (LkSG) birgt Risiken für das Handwerk | ZDH 



Persönliche kostenfreie Beratung zum Thema Nachhaltigkeit 

Sie möchten gerne persönlich zum Thema nachhaltige Unternehmensführung beraten werden?  
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Weitere Informationen finden Sie hier

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Susanne Sadremoghaddam

Siebentischstraße 52 - 58

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Tel. 0821 3259-1567

Fax 0821 3259-21567

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